SIA 180 (2014): Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau
In Kapitel 3.6 «Luftdichtheit der Hüllfläche» der Norm wird beschrieben, dass die Gebäudehülle, welche das beheizte Gebäudevolumen umschliesst grundsätzlich luftdicht sein muss. Die erforderliche Aussenluftmenge ist durch manuelle Öffnung der Fenster, andere kontrollierte Lüftungsöffnungen oder durch geeignete lufttechnische Anlagen sicherzustellen.
Als Kennwert für die Gesamt-Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle wird der auf die Hüllenfläche bezogene Volumentstrom bei Referenzbedingungen von 50 Pa Druckdifferenz verwendet. Die Grenz- bzw. Zielwerte gemäss SIA 180 können nachstehender Tabelle entnommen werden.
Die Abbildung zeigt die Elemente und Bauteile der Luftdichtheitsebene eines Gebäudes: Membranen, Putz, Beton, Fenster und Türen.
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qa50,li [m3/(h m2)] |
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Kategorie |
Grenzwert für natürliche Lüftung |
Grenzwert für mechanische Lüftung |
Zielwert |
Neubauten |
2.4 |
1.6 |
0.6 |
Umbauten, Erneuerungen |
3.6 |
2.4 |
1.2 |
Diese Anforderungen gelten für alle in der Schweiz erstellten Gebäude, jedoch ist die Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes mittels BlowerDoor Test freiwillig. Wird ein Gebäude im Baustandard Minergie, Minergie-P oder Minergie-A erstellt, so sind strengere Anforderungen gefordert und zum Teil auch die Überprüfung derLuftdichtheit (BlowerDoor Messung) vorgeschrieben.
Minergie, Minergie-P, Minergie-A
Bei diesen Energiestandards gelten Anforderungen welche über jene der Norm SIA 180 hinausreichen.
qE50 [m3/(h m2)] | |||
Energie-Standard |
Minergie |
Minergie-P |
Minergie-A |
Neubauten |
1.2 |
0.8 |
0.8 |
Erneuerungen |
1.6 |
1.6 |
1.6 |
Wie genau die Messung zu erfolgen und welchen Inhalt der Prüfbericht der Messung aufzuweisen hat, kann der Messanleitung entnommen werden, welche auf der Website des Vereins Minergie (www.minergie.ch) erhältlich ist.